Berliner Spielhallengesetz: Mindestabstände auch für Wettbüros
Zukünftig sollen nicht nur für Spielhallen im Bundesland Berlin, sondern auch für Wettbüros in der Hauptstadt Mindestabstände gelten. Der „Berliner Morgenpost“ zufolge habe der Stadtentwicklungsausschuss am 8. Juni einstimmig eine Gesetzesinitiative der Koalition beschlossen.
Demnach müssen zwischen Wettbüros mindestens 500 Meter Abstand liegen und ein Abstand von mindestens 200 Metern zur nächsten Oberschule eingehalten werden. Das sagte Stefan Evers, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU im Abgeordnetenhaus, der „Berliner Morgenpost“.
Darüber hinaus sollen künftig Bußgelder bis zu 500 000 Euro möglich sein.
Die Gesetzesverschärfung geht auf einen Beschluss der Berliner CDU-Fraktion vom 22. April 2016 zurück.