Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung von "Corona"
In einem heutigen BAdirekt-Rundschreiben hat der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) die gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter die Lupe genommen.
Der BA gibt diesen Überblick über die getroffenen Vereinbarungen:
– Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet. Dies gilt jedoch nicht für das Bundesland Sachsen-Anhalt.
– Großveranstaltungen, bei denen einen lückenlose Nachverfolgung der Kontakte nicht möglich ist, sollen mindestens bis 31. Dezember 2020 untersagt bleiben. Dies betrifft auch Publikumsverkehr bei Sportveranstaltungen, beispielsweise Bundesligaspielen.
– Für bundesweite Sportveranstaltungen soll eine Länder-Arbeitsgruppe Maßnahmen und Konzepte erarbeiten, um einen einheitlichen Umgang mit Publikumsverkehr zu gewährleisten.
– Rückreisende aus Risikogebieten erhalten ab 16. September 2020 keine kostenlosen Corona-Tests mehr.
– Stattdessen gilt für Rückreisende ab 1. Oktober 2020 eine strikte 14-tägige Quarantänepflicht. Diese kann erst durch einen negativen Corona-Test ab frühestens dem fünften Tag der Rückreise aufgehoben werden. Verstöße gegen die Quarantänepflicht sollen mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden.
– Die aus der Quarantäne resultierenden Einkommensausfälle werden künftig nicht entschädigt, wenn die Reise in ein Risikogebiet vermeidbar ist.
– Wie schon im Koalitionsausschuss beschlossen, sollen gesetzlich Versicherte in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung gestellt bekommen. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.
– Bei der Festlegung einer einheitlichen Obergrenze für die Teilnehmerzahl von privaten Feiern konnte keine Einigung erzielt werden. Die Umsetzung der Beschlüsse obliegt nun den jeweiligen Landesregierungen.
Der BA wird seine Mitglieder zu allen aktuellen Entwicklungen ausführlich auf dem Laufenden halten, betont abschließend BA-Geschäftsführerin Simone Storch in dem BAdirekt-Rundschreiben.