04.06.2013

Bestimmungen des Spielhallengesetzes treten in Kraft

Sechs Monate nach der Veröffentlichung des Hamburger Spielhallengesetzes enden am 19. Juni die ersten Übergangsfristen, sodass dann einige Bestimmungen in Kraft treten. Darauf macht der Hamburger Automaten Verband (HAV) seine Mitglieder aufmerksam.

So gilt ab dem 19. Juni die verlängerte Sperrzeit. Spielstätten müssen dann von 5 bis 12 Uhr geschlossen bleiben, im Bereich Reeperbahn von 6 bis 9 Uhr. Der HAV weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder drohen. Gleichwohl empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, mit Hinweis auf die Sonderregelung für die Reeperbahn umgehend Ausnahmeanträge zu stellen.

Weiterhin sind ab dem 19. Juni die Anforderungen an die äußere Gestaltung von Spielhallen einzuhalten: Der Einblick von außen darf nicht möglich sein, aber es muss Tageslicht in den Geldspielbereich fallen. Wo das aus baulichen Gründen nicht möglich ist, muss umgehend ein Ausnahmeantrag gestellt werden. Vom äußeren Erscheinungsbild darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder für die angebotenen Spiele ausgehen. Eine besonders auffällige Gestaltung ist ebenfalls verboten.

Als Bezeichnung der Betriebsstätte ist ab dem 19. Juni nur noch das Wort „Spielhalle“ zulässig. Geldausgabeautomaten sind in jeder Form untersagt.

Der HAV hält insbesondere die alleinige Zulassung des Wortes „Spielhalle“ und die Einschränkung der Werbung für rechtswidrig und empfiehlt, Ausnahmeanträge zu stellen, auch wenn die vom Gesetz nicht vorgesehen sind.

„Es ist geradezu absurd, wenn einem Gewerbetreibenden die Verwendung des Namens seiner Firma verboten werden soll“, erklärt HAV-Vorsitzender Gundolf Aubke. „Absurd ist es auch, wenn die Spielbank massiv im Radio für ihr Spielangebot und die ,gut sortierte Bar´wirbt und auch noch die Busse des HVV mit Spielbankwerbung beklebt, während Spielhallenbetreibern keine Werbung gestattet wird.“

Aubke kritisiert zudem, dass es die Hamburgische Landesregierung nach sechs Monaten immer noch nicht fertig gebracht habe, die Zuständigkeit für die Anwendung des Landesspielhallengesetzes zu regeln. Das sei ein weiteres Armutszeugnis der Politik.