Bremen: Bilanz nach Kontrolle von Wettbüros
Nachdem zu Beginn dieses Jahres Änderungen des Bremischen Glücksspielgesetzes hinsichtlich der Regelungen zu den Wettvermittlungsstellen in Kraft getreten sind, hat die Glücksspielaufsicht bei der Bremer Innenbehörde nun Bilanz über ihre Kontrollen gezogen.
Unterstützt von Mitarbeitern des Senators für Inneres hat das Ordnungsamt im ersten Quartal 2020 Kontrollen in den Stadtteilen Gröpelingen, Walle, Hemelingen, Hastedt, Neustadt sowie im Viertel und in der Bahnhofsvorstadt durchgeführt.
Zahlreiche Verstöße
Dabei seien laut Pressemitteilung des Bremer Senats zahlreiche Verstöße gegen die glücksspielrechtlichen Bestimmungen festgestellt worden. Viele Wettvermittlungsstellen seien von außen nicht einsehbar gewesen und verstießen bereits damit gegen die geltende Vorschrift. Außerdem stellten einige Betreiber noch immer Wettterminals für die selbstständige Platzierung von Sportwetten bereit, sodass potenziell süchtige Spieler ihre Wetten ganz ohne Kontakt zum Personal einsetzen können. Einige Betreiber hielten sich auch nicht an das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken.
Informationsmaterial über die Risiken des übermäßigen Spielens und die Angebote und Kontaktdaten von qualifizierten Beratungsstellen seien nur unzureichend vorhanden gewesen. Auch Nachweise über ausreichend geschultes Personal konnten vielfach nicht vorgezeigt werden. Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen und das Aufstellen von Geldspielgeräten seien ebenfalls festgestellt worden. In Gröpelingen wurde wegen wiederholter Verstöße eine Wettvermittlungsstelle geschlossen. „Konsequent geht das Ordnungsamt auch gegen Bremer Kioskbetreiber vor, die entgegen dem Verbot nach wie vor Wettterminals für ihre Kunden bereitstellen. Diese werden nun allesamt aus den Kiosken entfernt“, so die Pressemitteilung.
Auch das Wettprogramm wurde kontrolliert
Die Glücksspielaufsicht habe auch das Wettprogramm kontrolliert. „Da das Angebot illegaler Wetten, zum Beispiel jegliche Wette auf regelwidriges Verhalten, wie Wetten auf Gelbe Karten, jedoch gleichzeitig eine Straftat darstellt, ist hier regelmäßig zusätzlich die Polizei involviert“, lässt der Bremer Senat verlauten.
Alle Bremer Wettvermittlungsstellen wurden jetzt aufgefordert, sämtliche Auskünfte und Unterlagen wie zum Beispiel Sozialkonzept, Schulungsnachweise des Aufsichtspersonals, Geldwäschekonzept und ähnliches vorzulegen. Können die Betreiber dem nicht nachkommen, könne dies zur Schließung der Wettvermittlungsstelle führen.