22.11.2013

Bremen: Internetterminals wieder erlaubt

Nach den Ausführungsbestimmungen des Bremer Spielhallengesetzes sind Internetterminals in Spielstätten nicht erlaubt. Das soll sich jetzt aber wieder ändern, teilte Verbandsjustiziar Marcus Tangemann während der Herbstversammlung des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes mit.

Voraussetzung sei allerdings, dass der Betreiber einen Filter einbaue, der den Aufruf von Webseiten, die Online-Glücksspiel oder Sportwetten anbieten, zuverlässig verhindere. Die Blockierung entsprechender Seiten müsse natürlich regelmäßig aktualisiert werden.