14.05.2021

Bund der Selbständigen begrüßt die Weichenstellungen in Rheinland-Pfalz

Die Planungssicherheit für Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz (hier ein Blick in eine Spielstätte in Baumholder) wird vom BDS-Landesverband ausdrücklich begrüßt.

Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. (BDS) begrüßt die jüngsten politischen Weichenstellungen in Rheinland-Pfalz.

"Der Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz steht. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland begrüßt, dass SPD, FDP und Grüne sich darauf verständigten, die Ausnahmeregelung für die bestehenden Spielhallenstandorte für weitere sieben Jahre zu genehmigen", betont der Verband in einer aktuellen Erklärung.  

Planungssicherheit für Spielhallenbetreiber 

Weiter heißt es: "Eine Abstandsregelung von 500 Metern wurde zunächst sinnvollerweise zurückgestellt, da bei den neuen Casino-Onlineanbietern auch keine Abstandsregelung im neuen Glücksspielstaatsvertrag eingebaut wurde. Die Betreiber erhalten nun Planungssicherheit und müssen keine Kündigungen aussprechen. Somit wurden in Rheinland-Pfalz mindestens 2 000 Arbeitsplätze gerettet, die vorwiegend von weiblichen Arbeitnehmern besetzt sind."

Der BDS hatte sich im Vorfeld für die Unternehmen und deren Mitarbeiter engagiert, indem er zahlreiche Gespräche mit den verantwortlichen Politikern in Rheinland-Pfalz führte und auf die mangelnde soziale Komponente des Landesglücksspielentwurfs aufmerksam gemacht hatte. Auch Steuereinnahmen – in Form von Vergnügungssteuern in einer zweistelliger Millionenhöhe – wären für die Kommunen ersatzlos verloren gegangen

Jugendschutz durch die Politik gestärkt

Liliana Gatterer, Präsidentin des Bundes der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland: „Gerade in der heutigen Zeit, in der die Spielsucht der Jugendlichen sehr stark gewachsen ist, finden wir, dass der Jugendschutz, von Gegnern oft ins Feld geführt, in Spielhallen wesentlich besser gewahrt ist als online. Wer unter 18 ist, hat keinen Zutritt. Strengste Kontrollen sind hier gewährleistet. Mit dem Handy dagegen können Jugendliche sich ohne Weiteres bei Online-Spielen einloggen, ohne dass man dies überprüfen könnte. Und Alterskontrolle – nicht im Internet.“

Am 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Da der Koalitionsvertrag eine „letztmalige Übergangsfrist“ einräumt, wird es über kurz oder lang zu einer Novellierung kommen.