Evaluierung der Spielverordnung veröffentlicht
Mit einer Verspätung von mehreren Jahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am Montag, 16. Juni, die Evaluierung der Spielverordnung veröffentlicht. Der 165 Seiten umfassende Bericht ist im Internet auf der Seite des BMWE (hier) zu finden. Ursprünglich sollte der zusammenfassende Bericht bereits zum 30. Juni 2017 vorgelegt werden. Gescheitert ist dieser Zeitplan an den Übergangsregelungen, die einen Weiterbetrieb von Geldspielgeräten alter Bauartzulassung noch bis zum 10. November 2018 ermöglichte und so nicht die Auswirkungen der neuen Bauartzulassung dokumentieren konnte.
Zeitweise Schließungen der Spielhallen
Der neue Stichtag für die Evaluation war der 30. Juni 2021, aber auch dieser Termin konnte nicht gehalten werden. Die Coronapandemie mit den zeitweisen Schließungen der Spielhallen kam dazwischen.
Jetzt erfolgte schlussendlich die Veröffentlichung – unter dem etwas sperrigen Titel „Evaluierung der Auswirkungen der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014 auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung“.
Bühringer-Studie als Grundlage
Als Grundlage für diesen Bericht wird die Bühringer-Studie genannt, die dem Evaluierungsbericht auch als Anhang beigefügt ist. Aber auch weitere wissenschaftliche Arbeiten sind in den Bericht eingearbeitet worden.
Auf Anfrage vom AutomatenMarkt kommentierte der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) den Evaluierungsbericht: „Der vorliegende Evaluierungsbericht ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland.“
Defizite der Spielverordnung
Außerdem würden laut VDAI basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen „die Defizite der Spielverordnung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt.“
Im Ergebnis zeige sich, „dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.“
Eintreten für eine Regulierungswende
Das Eintreten der Verbände der Automatenwirtschaft für eine Regulierungswende habe somit „weitere Bestätigung erfahren und sollte intensiv fortgesetzt werden.“
„Die Verbände befinden sich bezüglich einer abschließenden Analyse des Evaluierungsberichts und zu den daraus abzuleitenden Positionen bereits in enger Abstimmung“, so Lars Rogge, Vorsitzender der VDAI-Geschäftsführung.