Bundesfinanzhof kippt Spekulationssteuer

Rückendeckung vom Bundesfinanzhof (BFH) erhielten kürzlich diejenigen Steuerzahler, die keine Spekulationssteuer zahlen wollen.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hatte im vorliegenden Fall ein Mann den Gewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren nicht in seiner Steuererklärung angegeben. Das war bei einer Prüfung aufgeflogen. Der Mann sollte auf seine Spekulationsgewinne Einkommenssteuer nachzahlen.
Daraufhin beantragte er, den Einkommensteuerbescheid wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer auszusetzen. Das Finanzgericht lehnte seinen Antrag ab, doch der BFH gab der Beschwerde des Mannes statt.
Nach Ansicht der obersten Finanzrichter verhindert das staatliche Gemeinwesen selbst einen effektiven Steuerzugriff, und zwar durch strukturell gegenläufige Normen und tatsächliches Nichtvollziehen. Wenn mehr oder weniger zufällig Spekulationsgewinne entdeckt würden, dürfe das Finanzgericht deshalb nicht mit dem Hinweis auf hohe Steuerausfälle die Aussetzung der Vollziehung verweigern.
Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2002 Bedenken gegen die Spekulationssteuer angemeldet und die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.