CSU-Antrag: Illegales Glücksspiel bekämpfen – effektive Strafverfolgung sicherstellen
Die CSU hat einen Antrag, der unsere Branche tangiert, in den Bayerischen Landtag eingebracht. Der Antrag soll auch bis hinauf auf die Bundesebene Wirkung entfalten.
In dem Antrag heißt es wörtlich:
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 Strafgesetzbuch (StGB) in den Katalog der Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug gemäß § 5 StGB aufgenommen wird, damit das deutsche Strafrecht für illegale Glücksspielangebote - insbesondere im Online-Bereich – unabhängig vom Recht des Tatorts gilt.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Strafbarkeit gemäß § 284 Abs. 3 StGB in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen wird und eine Einbeziehung in weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen geprüft wird, um eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse, insbesondere auf Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung, zu ermöglichen.
Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Prüfung der Erhöhung des Strafrahmens des § 284 StGB einzusetzen. Mit dem starken Wachstum des Online-Glücksspiels hat auch das Problem illegaler digitaler Glücksspielangebote erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei muss auch das Strafrecht ein wirksames Instrument bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes sein.
Ein wesentliches Problem besteht darin, dass illegale Glücksspielangebote im Internet häufig aus dem Ausland betrieben werden, sich aber gezielt an Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland richten. Die derzeitige strafrechtliche Erfassung solcher Konstellationen ist mit praktischen Schwierigkeiten verbunden.
Deshalb sollte die Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB – analog zu der Strafbarkeit wegen Sportwettenbetrugs – in den Katalog des § 5 StGB aufgenommen werden. Eine entsprechende Regelung würde die effektive Verfolgung solcher Anbieter ermöglichen, die ihren Sitz ausschließlich im Ausland haben, aber gezielt illegale Online-Glücksspielangebote auf dem deutschen Markt bereitstellen.
Darüber hinaus bedarf es einer Ausweitung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse. Illegales Glücksspiel wird nicht selten in professionell organisierten und grenzüberschreitenden Strukturen betrieben.
Gerade im digitalen Raum stoßen Ermittlungsinstrumente schnell an ihre Grenzen. Daher sollte die Strafbarkeit gemäß § 284 Abs. 3 StGB in den Katalog des § 100a Absatz 2 StPO aufgenommen werden. Dadurch könnten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden.
Zudem sollte geprüft werden, ob eine Einbeziehung in weitere strafprozessuale Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Strafverfolgung im Bereich des illegalen Glücksspiels insgesamt effektiver auszugestalten.
Schließlich ist auch der geltende Strafrahmen des § 284 StGB auf den Prüfstand zu stellen. Dieser sieht derzeit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.
Angesichts des erheblich gewachsenen illegalen Angebots sowie des vollständigen Fehlens von Spielerschutzmaßnahmen ist fraglich, ob dieser Strafrahmen noch eine hinreichende Abschreckungswirkung entfaltet. Es bietet sich hierbei eine Orientierung an dem Strafrahmen des Sportwettbetrugs gem. § 265c Abs. 1 StGB an, der Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.“
Initiatoren des Antrages
Die Initiatoren des Antrages sind: Petra Guttenberger, Holger Dremel, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Stephan Oetzinger, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel und Thomas Zöller.