DAV: Umfassende Informationen für Mitglieder

Horst Hartmann, DAV-Vorstandsmitglied, erläuterte Details zum Ausführungsgesetz Nordrhein-Westfalens.

Die DAV-Vorstandsmitglieder Wolfgang Pütz und Andreas Wardemann gingen unter anderem auf den IHK-Sachkundenachweis und das Spielersperrsystem Oasis ein.
In vielen nordrhein-westfälischen Kommunen haben Spielhallen aufgrund sinkender Inzidenzzahlen die Möglichkeit wieder zu öffnen. Dies war eines der Themen, über die der Deutsche Automaten-Verband (DAV) am 1. Juni im Rahmen einer Videokonferenz seine Mitglieder umfassend informierte.
Nico Ernstberger, DAW-Länderbeauftragter, moderierte die Online-Veranstaltung. Die Rechtsanwältin Isabelle Hanowski von der Kanzlei Fröhlingsdorf Rechtsanwälte erläuterte zu Beginn die Coronaschutz-Verordnung für NRW, an der in der letzten Mai-Woche nochmals einige Änderungen vorgenommen wurden. Dabei führte Hanowski die Mitglieder durch die drei relevanten Inzidenzstufen und veranschaulichte, welche Pflichten bei welchen Inzidenzzahlen für Spielhallenbetreiber und Gastro-Aufsteller gelten.
Tagesaktuelle Inzidenzzahlen prüfen
Hier sei jedem Auromatenunternehmer in Nordrhein-Westfalen die Info-Seite (www.mags.nrw.de/inzidenzstufen) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfohlen.
Grundsätzlich rät Hanowski die aktuellen Inzidenzzahlen für die jeweilige Stadt beziehungsweise Kommune tagesaktuell – auf www.mags.nrw – stets im Blick zu behalten, weil diese als Grundlage für die Öffnung, aber auch die Schließung von Betrieben gelten.
Vorbereiten auf das bundesweite Sperrsystem Oasis
Im Anschluss verdeutlichten die Vorstandsmitglieder Andreas Wardemann und Wolfgang Pütz wie wichtig es ist, sich jetzt auf Oasis vorzubereiten. Die bundesweite, spielformübergreifende Sperrdatei wird ab dem 1. Juli eingeführt. Wardemann empfiehlt dringend, Systeme der Hersteller ins Auge zu fassen, um einen „reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“. Wolfgang Pütz verwies auf die Möglichkeit, dass Unternehmer, die mehr als zehn Aufstellplätze haben, jetzt bereits Anträge beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) Darmstadt stellen können. Ab dem 1. Juli erwarte das Regierungspräsidium bis zu 50 000 Anträge. Dennoch gelte es laut Pütz, nicht in Panik zu verfallen. Wichtig sei sich zumindest in Darmstadt zu registrieren.
Zu den Kosten sagte Pütz, dass diese bei 360 Euro pro Betrieb und Jahr liegen würden. Darin inkludiert seien 5 000 Abfragen bei Oasis. Weitere Abfragen würden zusätzlich kosten. Eine transparente Preisliste sei auf Anfrage beim RP Darmstadt zu bekommen.
RP Darmstadt droht Antragsflut
Der DAV-Justiziar Bernd Fröhlingsdorf stellte klar, dass es eine „Gleichbehandlung“ der Betriebe nicht geben werde, da das RP Darmstadt die Anträge nach und nach abarbeiten werde.
Sowohl Wolfgang Pütz als auch Horst Hartmann thematisierten den qualifizierten Berufszugang, der letztlich wohl über einen IHK-Sachkundenachweis nachgewiesen werden könne. Wann dieser genau zu erwerben ist, sei noch unklar, allerdings werde es kein „Sitzschein“ sein.
Dies sei aber zum Vorteil aller legal agierenden Betreiber, sagte Pütz.
Prüfung der Zuverlässigkeit
Rechtsanwalt Fröhlingsdorf erinnerte die Mitglieder daran stets gewissenhaft zu arbeiten, denn die Behörden werden „ihre Zuverlässigkeit prüfen“. Dies werde auch mit – anonymen – Testkäufen und Testspielen erfolgen.
Des Weiteren beantworteten die Rechtsanwälte Bernd Fröhlingsdorf und Isabelle Hanowski Dutzende Fragen der Mitglieder zu Sperrzeiten, Abständen und Auswahlverfahren.
DAV-Vorstandsmitglied Horst Hartmann machte deutlich, dass durch die sogenannte Öffnungsklausel in Nordrhein-Westfalen eine taugliche Regulierung vorherrsche. Dies müsse man in der Relation zu anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin setzen, die wesentlich wirtschaftsfeindlichere Gesetze verabschiedet hätten.
Am morgigen Mittwoch, den 2. Juni, soll im zuständigen Ausschuss des Landtages über das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz abgestimmt werden. Mitte Juni soll dann die maßgebliche Abstimmung im Landtag erfolgen.