10.12.2019

Eilbeschluss des VG Sigmaringen zum Abbau des drittes Geldspielgerätes in der Gastronomie

Ein Eilbeschluss des VG Sigmaringen bestätigt, dass in Gastronomiebetrieben nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen.

Seit dem 10. November 2019 dürfen in Gaststätten nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Dies wurde aktuell im Rahmen eines Eilverfahrens vom Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen mit Beschluss vom 7. November 2019 (Az. 9 K 5053/19) bestätigt.

Ein Unternehmen hat die vorläufige Feststellung beantragt, auch über den 10. November 2019 hinaus in einer Gaststätte drei Geldspielgeräte aufstellen zu dürfen. Das VG Sigmaringen hält den Eilantrag bereits für unzulässig, darüber hinaus auch für unbegründet.

Den Beschluss des VG Sigmaringen kann man hier nachlesen.

Rechtsanwalt Frank Repschläger von der Kölner Kanzlei Dr. Odenthal & Repschläger Rechtsanwälte weist in „Forum Aktuell“, einem Rundschreiben an die Mitglieder des Forum der Automatenunternehmer, darauf hin, „dass dies eine zwingende Vorgabe des Verordnungsgebers ist und etwaige Rechtsmittel hiergegen weder erfolgversprechend sind, noch die Möglichkeit einräumen, auch nur vorläufig weiterhin drei Geldspielgeräte in der Gastronomie zu platzieren“.