Ermittlungen gegen Automatenverbände und Hersteller

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens haben sich Beamte des Bundeskartellamtes sowie Mitarbeiter des Landeskriminalamtes am gestrigen Donnerstag in den Geschäftsräume von Herstellern von Unterhaltungsautomaten sowie von Verbänden der Automatenwirtschaft Unterlagen zeigen lassen.
Betroffen war unter anderem auch die Geschäftsstelle des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI).
Wie der VDAI mitteilt, gibt es gemäß Beschluss des Amtgerichts Bonn vom 18. Juni zwei Gründe für das Ermittlungsverfahren:
1. Dem Kartellamt liegen Informationen vor, wonach verantwortliche Personen von Unternehmensvereinigungen und Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft durch die Vereinbarung beziehungsweise das Beschließen der Erhebung der Vorkostenpauschale im Rahmen des AMA-Finanzabkommens sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beziehungsweise Beschlüssen beteiligt haben sollen.
2. Weiterhin sollen Hersteller von Unterhaltungsautomaten ihr Antragsverhalten in Bauartzulassungsverfahren für Geld-Gewinn-Spiel-Geräte abgesprochen oder aufeinander abgestimmt haben, um so eine Verlängerung der Laufzeit auf mehr als vier Jahre zu verhindern.
Aus Sicht des Bundeskartellamtes verstößt die Durchführung solcher Absprachen beziehungsweise Beschlüsse gegen Paragraf 81 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der VDAI wird zum ersten Vorwurf kurzfristig einen Wettbewerbsrechtler beauftragen und aktuell gutachterlich untersuchen lassen, wie aus Sicht des Gutachters das AMA-Finanzabkommen beziehungsweise die Praxis der Erhebung und Abführung der Auslagen-/Vorkosten-Pauschale bewertet wird.
Bezüglich der Laufzeit von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten sind die Hersteller entsprechend der Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfahren. Aus Sicht des VDAI liegen keine Absprachen und damit kein Kartellverstoß vor.