14.05.2019

EuGH: Arbeitszeit muss komplett erfasst werden

Arbeitgeber in der der EU sind verpflichtet, jede geleistete Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einer Klage der spanischen Gewerkschaft CCOO gegen die Deutsche Bank entschieden. Die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union würden das erfordern (Az: C-55/18).

Wie in Deutschland müssen in Spanien bislang nur Überstunden erfasst werden. Die Gewerkschaft argumentierte nun, ohne ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit könnten die Überstunden nicht korrekt ermittelt werden. 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien würden nicht erfasst.

Der Nationale Gerichtshof in Spanien legte den Streit dem EuGH vor. Der gab der Gewerkschaft nun recht. Danach müssen alle EU-Staaten "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Arbeitszeitrichtlinie und auch auf die Grundrechtecharta der EU. Sie verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.