Exklusiv für BA-Mitglieder: Musterverfahrensdokumentation für Geldspielgeräte – Seminar zur korrekten Anwendung am 22. Oktober
In einem heutigen BAdirekt-Rundschreiben wird den rund 2 000 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Automatenunternehmen ein neuer Vorteil der Mitgliedschaft präsentiert: Die Musterverfahrensdokumentation für Geldspielgeräte!
„Mit dieser professionell aufbereiteten Vorlage dokumentieren Sie Ihre Abläufe nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient und nachvollziehbar – ein echter Gewinn für Ihr Unternehmen! … Die Dokumentation ist so konzipiert, dass sie sich individuell an Ihre betrieblichen Gegebenheiten anpassen lässt – nicht umgekehrt.“
BAkademie-Online-Seminar am Mittwoch, 22. Oktober
Weiter heißt es: „Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, hierzu Ihre/n Steuerberater/in hinzuzuziehen. Sollte Ihre Steuerberatung keine Kapazitäten haben, können Sie sich direkt an die Steuerkanzlei wenden, die die Dokumentation erstellt hat.“
Und dann die Ankündigung: „Um Ihnen die Anwendung der Musterverfahrensdokumentation zu erläutern, veranstalten wir am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 ein BAkademie-Online-Seminar. Melden Sie sich hierzu noch heute unter dem nachfolgenden Link an. Bitte planen Sie hier auch die Teilnahme Ihres Steuerberaters/Ihrer Steueberaterin mit ein! Hinweis: Für die Anmeldung ist die Angabe der sechsstelligen Mitgliedsnummer erforderlich. Sollte sich der/die Steuerberater/in direkt für das Online-Seminar anmelden, so ist ihm/ihr diese Nummer vorab für die Anmeldung zu übermitteln.“ Hier geht es direkt zur Anmeldung.
Die Rechte liegen beim Automaten-Verband Baden-Württemberg
Eine weitere Information: „Um die Musterverfahrensdokumentation anzufordern, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Mitgliedsnachweis an die Geschäftsstelle Ihres Landesverbandes. Sie erhalten das Dokument dann zur weiteren Bearbeitung.“
Schließlich noch ein wichtiger urheberrechtlicher Hinweis: „Die Musterverfahrensdokumentation einschließlich aller Inhalte ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen beim Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V. Die Nutzung ist ausschließlich Mitgliedern der BA-Mitgliedsverbände gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung ist untersagt.“
Das BAdirekt-Rundschreiben von Justiziar Stephan Burger endet mit den ermunternden Worten: „Wir hoffen, dass Ihnen diese Vorlage eine wertvolle Unterstützung bei der Dokumentation Ihrer Geldspielgeräte bietet und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.“