19.08.2026

Gültige Ausweisdokumente bei OASIS-Abfragen

Für die OASIS-Abfrage ist stets ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Manche "Papierausweise" aus dem EU-Ausland erfüllen nicht mehr die geforderten Standards.

Mitglieder der BA-Landesverbände berichteten dem Bundesverband Automatenunternehmen (BA) in jüngster Vergangenheit über vermehrte Anfragen zur Gültigkeit von Ausweisdokumenten im Rahmen von OASIS-Abfragen.

“Papierausweise” nicht mehr gültig

Der BA weist darauf hin, dass „mit Ablauf des 3. August 2026 bestimmte Ausweisdokumente aus EU-Mitgliedstaaten, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1157 nicht erfüllen, ihre Anerkennung als Ausweis- und Reisedokument für grenzüberschreitende Zwecke innerhalb der EU verloren haben“. Dies betreffe insbesondere Ausweisdokumente, die bestimmte Sicherheitsmerkmale nicht erfüllen, nicht maschinenlesbar sind oder keine entsprechende Befristung aufweisen. Als Beispiele werden sogenannte Papierausweise aus Griechenland und Italien genannt. Hier sind zwei Quellen mit weiteren Information hinsichtlich Italien, zum einen eine Bekanntmachung der Südtiroler Gemeinde Ahrntal, zum anderen ein Bericht auf chip.de.

RP Darmstadt mit klarer Mitteilung

Der BA habe demzufolge das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) um Klarstellung zur praktischen Handhabung bei OASIS-Abfragen gebeten. Die Behörde habe folgendes mitgeteilt: „Für eine OASIS-Abfrage, unabhängig davon, ob diese manuell über OASIS-WEB oder mittels eines Scangeräts über OASIS-WS erfolgt, ist stets ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.“

Der Bundesverband rät daher für die betriebliche Praxis zu folgender Handhabung:

- „Für die OASIS-Abfrage ist stets ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.

- Auch eine manuelle OASIS-Abfrage ersetzt nicht die vorherige Feststellung der Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments. 

- Kann kein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden, darf die betreffende Person nicht am Glücksspiel teilnehmen.

- Bei Vorlage eines gültigen und geeigneten Ausweisdokuments kann die OASIS-Abfrage weiterhin entweder manuell über OASIS-WEB oder mittels eines Scangeräts über OASIS-WS durchgeführt werden.“