Hamburg: Spielvergnügungssteuergesetz in der Sackgasse
Die Finanzbehörde hat kürzlich die Änderung des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes vorgelegt.
„Bedauerlicherweise konnte sich die Finanzbehörde nicht dazu durchringen, von der Besteuerung des Einsatzes Abstand zu nehmen. Von der Möglichkeit, die Streitigkeiten zu beenden, wurde leider kein Gebrauch gemacht“, bedauert der Hamburger Automaten Verband.
Die beabsichtigten Änderungen, die noch durch die Bürgerschaft als Gesetz beschlossen werden müssen, betreffen allein die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2006 bis einschließlich 30. April 2006 wird die Steuer rückwirkend von zehn auf acht Prozent reduziert, mit Wirkung ab 1. Mai 2006 erfolgt eine Reduzierung auf fünf Prozent.
„Die Finanzbehörde will damit vermeintlichen Erkenntnissen über die wirtschaftliche Tragbarkeit der Steuer einerseits und der Wiedereinführung der Umsatzsteuer andererseits Rechnung tragen. Eine weitere Anpassung ab 1. Januar 2007 ist auch in Ansehung der dann auf 19 Prozent steigenden Umsatzsteuer nicht beabsichtigt.“
Im Übrigen soll die Besteuerung derjenigen Geräte neu geregelt werden, die die Anzahl der getätigten Spiele in der Statistik nicht festhält. Es ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die Kasse (brutto vor Umsatzsteuer) mit dem Faktor 4 zu multiplizieren und dann mit den vorgenannten Steuersätzen zu belegen.
Der Hamburger Automatenverband bedauert ausdrücklich, dass „die Finanzbehörde nach wie vor nicht daran interessiert ist, eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Automatenunternehmern herzustellen“.
Eine Steuer auf den Einsatz könne insbesondere im Hinblick auf die neue Gerätegeneration mit höheren Auszahlungsquoten nicht akzeptiert werden.
„Jedes unternehmerische Handeln soll postwendend mit hohen und untragbaren Steuern bestraft werden. Dieses ist nicht hinnehmbar“, betont HAV-Vorsitzende Sabine Glawe.
Die federführende Finanzbehörde vertrete die Auffassung, dass nur eine gerichtliche Klärung Klarheit über die Zulässigkeit dieser Besteuerung bringen werde.
„Wir bedauern dieses ausdrücklich“, erklärt der HAV.