20.04.2012

Hamburger Spielhallengesetz trifft Betriebe ins Mark

Sabine Glawe warnt vor einem "Experiment auf dem Rücken der Gewerbebetriebe".

Der Hamburger Automaten Verband kritisiert in einer Stellungnahme scharf den Entwurf des Hamburger Spielhallengesetzes.

„Pathologisches Spielerverhalten entwickelt sich häufig durch persönliche Probleme oder die Bewältigung von Lebenskrisen und kann sich – auch in Hamburg – an allen Arten von Glücksspiel zeigen. Dennoch soll dieses Gesetz ausschließlich die genehmigten und legal arbeitenden Spielhallen der Stadt treffen“, betont der Vorstand. Die Zahl der Spielhallenstandorte in Hamburg sei in den letzten zehn Jahren um knapp 15 Prozent auf  280 zurückgegangen. Außerdem seien die Hamburger Unternehmer von einer besonders hohen Vergnügungsteuerbelastung betroffen.

„Sämtliche illegale Spielangebote der Stadt bleiben in diesem Gesetzentwurf darüber hinaus unangetastet“, kritisiert die Vorsitzende Sabine Glawe.

Sie betont aber auch: „Den im Gesetzentwurf der SPD vorgesehenen Präventionsmaßnahmen, wie Sozialkonzept, Personalschulungen, Sachkundenachweis für die Betreiber und Alterskontrollen, stimmen wir als geeignete Maßnahmen, den Spielerschutz zu verstärken, vorbehaltlos zu. Die Hamburger Spielhallen sind sämtlich personen-, bau- und gewerberechtlich genehmigte Betriebe, die legal und gut kontrolliert arbeiten und mehr als 2 000 Arbeitsplätze anbieten. Der Schutz des Spielgastes vor übermäßigem Spiel wird bereits durch weitgehende Regulierungen innerhalb der Spielgeräte und innerhalb der Spielhalle an sich gewährleistet.“ Die Mitarbeiter vor Ort werden in ganztätigen Seminaren im Umgang mit einem gefährdeten Spielgast geschult.

Hohe Kosten – sinkende Einnahmen

Der HAV-Vorstand beklagt: „Wenn das Hamburger Spielhallengesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird, trifft es vor allem die Hamburger Familienbetriebe. Die Verkürzung der Öffnungszeiten um sechs Stunden, das Verbot von Mehrfachkonzessionen, Abstandsregelungen von 500 Metern zwischen zwei Spielstätten, die Reduzierung von zwölf auf acht Geldspielgeräte, das Verbot von bargeldlosen Zahlungsmitteln und weitere wirtschaftliche Belastungen wie der Umbau der Spielstätten, die das Spielhallengesetz vorschreibt, führen zu hohen Kosten bei gleichzeitiger drastischer Einnahmeverringerung.“

Keine Studie der Bundesrepublik weise zuverlässig nach, dass auch nur eine dieser Maßnahmen der Entstehung der Spielsucht entgegen wirke. „Das geplante Gesetz ist ein Experiment auf dem Rücken der Gewerbebetriebe. Die geplante Reduzierung der Spielgeräte in der Spielhalle von 12 auf 8 nach 24 Monaten sowie die Totschlagsregelung über die Abstände nach fünf Jahren kommt einem Berufsverbot gleich und bedeutet den Verlust der  Arbeitsplätze von 2 000 Mitarbeitern und Auszubildenden der Automatenwirtschaft in Hamburg.“

Das illegale Spiel profitiert

Der Gesetzentwurf bereite den Weg dafür, dass das Spiel der Hamburger in ungelenkte Bahnen abgleitet, in Hinterzimmer und nicht konzessionierte gastronomische Betriebe, in Wettbüros. Illegale Spielangebote im Internet mit völlig unkontrollierten Einsätzen, nicht vorhandenem Spielerschutz und null Steuereinnahmen würden zudem von dem Gesetz profitieren.

Der Hamburger Automaten Verband fordert in diesem Sinne eine maximale Sperrzeit von drei Stunden (wie im Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgegeben), kein Abbau von zwölf auf acht Spielgeräte nach zwei Jahren (das regelt die Spielverordnung) und einen Bestandsschutz für bestehende Betriebe. Abstandsregelungen würden nur einen Sinn ergeben, wenn sie sich auf Neuansiedlungsbegehren von Spielhallen beziehen.

„Mit diesen Maßnahmen wird sich der Spielhallenmarkt in Hamburg von allein reduzieren, es bliebe aber die Möglichkeit, gefährdete Spielgäste in Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem anzusprechen und zu begleiten“, so HAV-Vorsitzende Sabine Glawe.