11.12.2012

HAV diskutiert Landesspielhallengesetz

Wegen des Spielhallengesetzes trafen sich die HAV-Mitglieder zu einer Sondersitzung.

Die Mitglieder des Hamburger Automaten Verbandes (HAV) haben am Dienstag bei einer Sondersitzung die Auswirkungen des Hamburger Spielhallengesetzes diskutiert und über ihr weiteres Vorgehen beraten. Das Gesetz wurde Ende November von der Bürgerschaft, dem Landesparlament der Hansestadt, verabschiedet, ist aber noch nicht inkraft getreten.

Ohne Übergangsfrist

Bei ihren Beratungen beschränkten sich die Kaufleute zunächst auf diejenigen Regelungen, für die es nach Inkrafttreten keine Übergangsfristen geben soll. Dazu gehören unter anderem die Forderung nach mindestens einer Aufsichtsperson für jede Konzession, nach Auslage von Informationsmaterial („Suchtflyern“) an jedem Gerät inklusive Nennung von Hilfeeinrichtungen, nach Ausschluss von Spielern mit auffälligem Spielverhalten, sowie nach Einzelaufstellung von Geldspielgeräten mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern und Trennwänden zwischen den Geräten.

Vor allem die Einzelaufstellung und die Personalforderung bereiten den Unternehmen Kopfzerbrechen. Sie wissen nicht, wie sie notwendige Umbaumaßnahmen von einem Tag auf den anderen umsetzen sollen. Man befürchtet Bußgelder, wenn die Ordnungsbehörden nicht zu einem zeitlichen Entgegenkommen von mindestens einigen Wochen bereit sein sollten.

Wer nicht klagt, akzeptiert

Grundsätzlich sind sich die Hamburger Kaufleute darüber einig, dass das Gesetz ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit eingehalten werden muss. Damit abfinden wollen sie sich jedoch nicht. Man einigte sich darauf, sowohl Klagen vor dem Verwaltungsgericht, als auch Beschwerden bei der EU-Kommission vorzubereiten. Tenor: Wer nicht klagt, akzeptiert das Gesetz.

Justiziar Lüder Gause sagte: „Der Klageweg ist immer der schlechteste, aber ich sehe keinen anderen.“

Gemeinsam mit dem Verbandsvorsitzenden Gundolf Aubke appellierte Gause an die Unternehmer, in großer Zahl Klagen einzureichen. Gleichzeitig rieten sie zu einem koordinierten Vorgehen und warnten vor Eilanträgen oder vorschnellen Verfassungsbeschwerden.

„Wenn dabei eine für uns negative Entscheidung fällt, ist das später nicht wieder auszubügeln“, warnte der Justiziar.