21.06.2017

HMV berät seine Mitglieder zum weiteren Vorgehen

HMV-Vorsitzender Michael Wollenhaupt rät zu raschem, aber umsichtigem Vorgehen.

Wenige Tage vor dem Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist am 30. Juni mahnt der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) seine Mitglieder unverzüglich, aber auch umsichtig tätig zu werden.

"Spielhallenbetreiber benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine Spielhallenerlaubnis nach Paragraf 9 des Hessischen Spielhallen Gesetzes zum Weiterbetrieb ihrer Spielhallen.
Spielhallenbetreiber, die die entsprechenden Erlaubnisse noch nicht erhalten haben oder nicht sicher damit rechnen können, dass die Erlaubnisse noch bis zum 30. Juni erteilt werden, sollten umgehend unsere Justitiarin, Rechtsanwältin Sondermann (Telefon: 0561 918900) oder einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen aufsuchen und sich umfassend über das weitere Vorgehen beraten lassen", erinnern Vorsitzender Michael Wollenhaupt und sein Stellvertreter Michael Stang in einem Rundschreiben.

Wenn die jeweiligen Kommunen nicht bereit seien noch für eine Übergangszeit den Spielhallenbetrieb schriftlich zu gestatten oder wenigstens zu dulden, seien gegebenenfalls Eilanträge zu stellen. Allgemeine mündliche Aussagen der Ordnungsämter, man werde so schnell die Spielhallen nicht schließen, reichen nicht aus.

Besonders problematisch könnte die Situation nach Einschätzung des HMV in Hanau werden. Spielhallenbetreibern in Kassel und Frankfurt rät der Verband, noch einige Tage abzuwarten, da beide Städte bei der Bearbeitung der Anträge besonders stark im Zeitverzug seien und überlegten, zur Vermeidung gerichtlicher Eilanträge für eine Übergangszeit Duldungen auszusprechen.

"Der interne Abstimmungsprozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Wir unterrichten Sie sofort, sobald wir Näheres wissen", so Wollenhaupt.

Wichtig: Wiesbaden versendet derzeit die Bescheide. Die Stadt Wiesbaden werde für die Dauer der Rechtsmittelverfahren keine Gestattung/Duldung erteilen. Dort müssen auf jeden Fall Eilanträge gestellt werden, sofern Spielhallen weiter betrieben werden sollen.