„Keine Erkenntnisse über Manipulationen von Geldspielgeräten“
Die Bundesregierung hat nach eigener Darstellung „keine Erkenntnisse über Manipulationen von Geld- und Warenspielgeräten, die von Herstellern oder Aufstellern gezielt vorgenommen werden, um Spielabläufe oder Gewinnausschüttungen zu steuern“.
Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat mitgeteilt, dass auch ihr keine solchen Manipulationen vorliegen. Mit Ausnahme jener Fälle, die im Jahr 2004 bekannt geworden sind.
Die Bundesanstalt ist damals über eine Strafanzeige und polizeiliche Untersuchungen in je einer Spielhalle in Augsburg und Bamberg informiert worden. Bei der Untersuchung beschlagnahmter Geräte wurden Veränderungen der Soft- und Hardware festgestellt.
Die PTB hat die Erkenntnisse so bewertet, dass die Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz tangierten. Weiter: Die Bundesregierung hält das Verbot einer Vernetzung von Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen weder für erforderlich noch für erstrebenswert, so die klare Antwort auf die Frage der Grünen.
Die Vernetzung sei ein Mittel moderner Informationsinfrastruktur, das auch Automatenunternehmern nicht vorenthalten werden soll. Die Bundesanstalt achte bei der Prüfung darauf, dass eine personenbezogene Einstellung oder Veränderung sowie jede Form einer positiven oder negativen Privilegierung einzelner Spieler technisch unmöglich ist.
Gleiches gelte auch für die Übertragung von Punkten, Jackpot-, Bonus- oder anderen Spielzuständen, mit denen die Geldmengenbegrenzungen, die von der Kontrolleinrichtung im Gerät überwacht werden, umgangen werden könnten.
Im Übrigen habe die Bundesanstalt auch mitgeteilt, dass keine privaten Kontakte zwischen Mitarbeitern der zuständigen Spielgeräteprüfung und Vertretern der Spielgerätehersteller und -aufsteller bekannt sind.
Eine Notwendigkeit, die Regelungen für gewerbliche Automatenspiele zu ändern, sieht die Regierung nicht.
„Die Bestimmungen der Spielverordnung werden seit jeher vom Spielerschutz dominiert. Beispielhaft zu nennen sind dafür die Einsatz-, Verlust- und Gewinnbeschränkungen und das Verbot, Rabatte oder Zugaben für Vielspieler zu gewähren, aber auch das Jackpot-Verbot.“