02.11.2015

Musterantrag zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis in Rheinland-Pfalz

Der Fachverband Spielhallen (FSH) hat einen Musterantrag zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für einfache Konzessionen und Mehrfachkonzessionen – Bestandsspielhallen – in Rheinland-Pfalz entworfen. Dieser kann von Mitgliedern auf E-Mail-Anfrage, info@fachverband-spielhallen.de, als Word-Dokument kostenlos bestellt werden.

Rechtsanwalt Tim Hilbert erklärt in einem Rundschreiben: "Am 22. August 2015 ist das Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Rheinland-Pfalz gewährt als derzeitig einziges Bundesland Spielhallenbetreibern bei Mehrfachspielhallen mit nicht mehr als 48 Geldspielgeräten auch über das Jahr 2017 bis zum Ablauf des Glückspielstaatsvertrages – 30. Juni 2021 – den Fortbestand ihrer Spielhallen. Voraussetzung für solche Bestandsspielhallen ist, dass die Spielhalle zum 1. Juli 2012 bestanden hat und für sie bis zum 28. Oktober 2011 eine Gewerbeerlaubnis erteilt worden ist, deren Geltungsdauer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages endet."

Frist: 31. Dezember 2015

Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Spielhallenbetreiber bis zum 31. Dezember 2015 bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde einen neuen Antrag stellen, so der Fachverband Spielhallen.