Nach den Spielhallen jetzt die Wettbüros
Es ist gerade zweieinhalb Monate her, dass die Ministerpräsidenten sich darauf verständigten, Sportwettlizenzen ohne Mengenbegrenzung zu vergeben – zumindest übergangsweise bis zu einem rundum neuen Glücksspielstaatsvertrag. Das heißt von Januar 2020 bis Ende Juni 2021. Gleichzeitig beginnen die ersten Länder an Sportwettbüros ebenso die Axt anzulegen, wie zuvor schon an die Spielhallen.
So plante die Thüringer Landesregierung bei einem Treffen der Gesundheitsminister in Leipzig in dieser Woche einen Antrag zur räumlichen Beschränkung für Sportwettbüros einzubringen. Wie bei Spielhallen soll ein Mindestabstand zwischen zwei Wettbüros festgelegt werden. Thüringen denkt da an 500 Meter.
Entfernung immer noch wichtiger als Qualität
Schon wenige Tage vor dem Minimalkonsens der Ministerpräsidenten im März hatte der Berliner Senat angekündigt zu prüfen, ob bei der Zulassung von Wettbüros die gleichen Kriterien wie für Spielhallen angewandt werden können.
„Wir haben uns darauf verständigt auszuloten, welche Möglichkeiten das Land hat, die Anzahl zu reduzieren“, sagte Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne). „Wir sind optimistisch, dass so etwas geht.“
Berlin hatte die Sorge, dass sein strenges Spielhallengesetz mit unter anderem 500 Metern Mindestabstand dadurch konterkariert wird, dass in die frei werdenden Standorte Wettbüros einziehen.
Auf die Idee, dass sich ein eventuelles Glücksspielproblem durch eine quantitative Regulierung nicht in den Griff bekommen lässt, sind weder die Berliner noch die Thüringer Landesregierung gekommen.