Neue GEMA-Tarife ab 2014 – Verhandlungsmarathon führt zum Kompromiss
Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bezüglich der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt.
Die neuen, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen dem Dehoga Bundesverband zufolge in der Regel zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu deutlichen Entlastungen.
„Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, sagt Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des Dehoga Bundesverbandes.
Demonstrationen, Beschwerden, Schiedsstellenverfahren
Voraus gegangen waren unter anderem Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in elf Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu über 1 000 Prozent mit sich gebracht hätte.
Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung im Frühjahr 2013 und deren fachlicher Analyse und rechtlicher Bewertung führte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA von Juli bis Dezember 2013 insgesamt zwölf intensive Verhandlungen, um zu einer gerechten Tarifstruktur und zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen.
Neuer Tarifrechner
Auch für die nicht im Streit stehenden Tarife, wie zum Beispiel für Tonträgerwiedergaben/Hintergrundmusik, Radio- oder Fernsehwiedergaben und Hotelweitersendung konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Vereinbarung mit der GEMA über einen Zeitraum von zwei Jahren und einer Erhöhung von zwei Prozent in 2014 sowie 1,5 Prozent in 2015 erzielen.
Die neuen Tarifrechner können auf der Dehoga-Webseite und auf veranstalterverband.de genutzt werden.