30.06.2025

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 – Ergänzung Länder- und Städteebene

Nun wurden vom BKA auch die noch fehlenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) betreffend die erfassten Fälle und Kriminalitätshäufigkeit (Fälle pro 100.000 Einwohner) auf Länder- bzw. Städteebene online gestellt.

Am 3. April 2025 haben wir bereits über die wichtigsten Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres berichtet.

Kürzlich wurden vom BKA auch die noch fehlenden Zahlen betreffend die erfassten Fälle und Kriminalitätshäufigkeit (Fälle pro 100 000 Einwohner) auf Länder- beziehungsweise Städteebene online gestellt.
Der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) hat dazu eine übersichtliche Zusammenfassung erstellt, von denen wir Ihnen die wichtigsten Kernpunkte vorstellen.

Drei Stadtstaaten bei Kriminalitätshäufigkeit vorne

Die Kriminalitätshäufigkeit auf Länderebene bei den „Straftaten insgesamt“ war in den drei Stadtstaaten, wie auch in den Vorjahren, am höchsten. Im Einzelnen ist Bremen mit 14 998 Fällen Spitzenreiter. Berlin folgt mit 14 719 Fällen und Hamburg mit 12 147 Fällen. Bei den Flächenländern steht Sachsen-Anhalt (8 588 Fälle) an erster Stelle und Schlusslicht ist Bayern (4 726 Fälle).

Auf Städteebene (Städte ab 100 000 Einwohner und Landeshauptstädte) wird die geringste Kriminalitätshäufigkeit in Erlangen verzeichnet. Auf den ersten drei Plätzen stehen Bremen, gefolgt von Frankfurt am Main und auf dem dritten Platz Berlin. Ein Städtevergleich für die nachfolgenden einzelnen Straftatengruppen betreffend die Automatenwirtschaft liegt nicht vor.

„Hotspot“ Nordrhein-Westfalen

In der Straftatengruppe „Diebstahl insgesamt von/aus Automaten“ sind die 11 041 erfassten Fälle absteigend wie folgt zuzuordnen: Nordrhein-Westfalen 2 515 Fälle, Baden-Württemberg 1 261 Fälle, Bayern 1 121 Fälle, Niedersachsen 883 Fälle und Hessen 846 Fälle. Im Hinblick auf die Kriminalitätshäufigkeit steht Bremen mit 38 Fällen an der Spitze, gefolgt von Schleswig-Holstein 23 Fälle, Thüringen 22 Fälle sowie Berlin und das Saarland jeweils 20 Fälle.

Von den insgesamt 126 erfassten Fällen „Raub, räuberische Erpressung auf/gegen Spielhallen“ entfallen 46 Fälle auf Nordrhein-Westfalen, 21 Fälle auf Hessen sowie 9 Fälle auf Sachsen. Die Kriminalitätshäufigkeit liegt aufgrund der niedrigen Fallzahl in allen Bundesländern unter 1.

Beim unerlaubten „Glücksspiel §§ 284, 285, 287 StGB“ (insgesamt 6 247 erfasste Fälle) ist in der Länderbetrachtung die Fallzahl in Nordrhein-Westfalen mit 1 633 Fällen am höchsten, gefolgt von Bayern mit 1 185 Fällen, Baden-Württemberg mit 671 Fällen, Niedersachsen mit 495 Fällen und Berlin mit 481 Fällen. Bei der Kriminalitätshäufigkeit stellt sich eine andere Reihenfolge dar: Hamburg, Bremen und Berlin mit jeweils 13 Fällen, Schleswig-Holstein 12 Fälle, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen jeweils 9 Fälle sowie Rheinland-Pfalz mit 8 Fällen.

Alle weiteren Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik können Sie der entsprechenden Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) entnehmen.