20.07.2020

Niedersachsen: Frist für Wiederholung des Auswahlverfahrens läuft zum 31. Juli 2020 ab

Der Automatenverband Niedersachsen mit wichtigen Tipps zu aktuellen Rechtsfragen.

Der Automatenverband Niedersachsen (AVN) erinnert an die zum 31. Juli 2020 ablaufende Antragsfrist für eine Wiederholung des Auswahlverfahrens!

Justiziar Professor Dr. Florian Heinze erklärt in einem aktuellen AVN-Rundschreiben – hier ein kleiner Auszug: „Inzwischen haben die meisten Erlaubnisbehörden für zweite Spielhallen aus einem Spielhallenverbund Genehmigungen nach § 10e NGlüSpG i.Vm. § 29 Abs. 4 S. 4 GlüStV erteilt und die vom Gesetzgeber gewählte ,Soll-Bestimmung’ auch dahingehend interpretiert, dass im Regelfall eine Befreiung vom Verbundverbot bis zum 30.06.2021 zu gewähren ist. Parallel hat die Wiederholung der Auswahlverfahren nach § 10a ff. NGlüSpG bei Spielhallen in echter Abstandskonkurrenz begonnen. Die Erlaubnisbehörden haben Betreiber, die von einer möglichen Wiederholung der Auswahlverfahren betroffen sind, gem. § 10c Abs. 3 NGlüSpG davon unterrichtet, dass sie eine Wiederholung des Auswahlverfahrens verlangen können.“

Vorteile der Mitgliedschaft nutzen

Der Automatenverband Niedersachsen (AVN) erinnert die Mitglieder an die zum 31. Juli 2020 ablaufende Antragsfrist für die Wiederholung des Auswahlverfahrens. Der ausführliche, komplette Newsletter ist über den Automatenverband Niedersachsen zu beziehen. Geschäftsstelle/Justiziar: Professor Dr. Florian Heinze, Am Tiergarten 2, 30559 Hannover, Telefon 0511 8074083-0, info@automatenverband-niedersachsen.de.