07.03.2023

OASIS-Anschluss in der Gastronomie: HMV fordert hundertprozentige Umsetzung

Der HMV-Vorstand – hier während der Feierlichkeiten "50 Jahre HMV" im vergangenen Sommer in Münzenberg mit der Ortsbürgermeisterin – mit klarer Kante! Der OASIS-Anschluss muss an ausnahmslos jedem Point of Play realisiert werden.

Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) appelliert in einem aktuellen Mitglieder-Rundschreiben, dass auch alle Gastro-Aufsteller auf den gesetzlich vorgeschriebenen OASIS-Anschluss achten.

„Seit dem 5. Mai 2014 sind in Hessen Spielhallen an das OASIS-Spielersperrsystem angeschlossen. Für Spielhallen ist OASIS in Hessen aber weniger das Problem. Völlig anders sieht es in Gaststätten aus. Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) zum 1. Juli 2021 gilt gem. § 8 Absatz 3 die Verpflichtung auch für Geldspielgeräte in Gaststätten einen Sperrabgleich vorzunehmen“, erklären der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, Michael Wollenhaupt und Michael Stang.

Erhebliche Wettbewerbsverzerrung

Unter anderem wird auch betont: „Gem. § 28a Abs. 2 GlüStV 2021 können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die fehlende Sperrabfrage bedeutet aber auch eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung. Der ordentlich arbeitende Unternehmer muss mit illegalen Praktiken konkurrieren.“

Dies dürfe nicht toleriert werden. Weiter heißt es: „Nach den uns allen bekannten Anlaufschwierigkeiten arbeitet das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Beantragung eines OASIS-Anschlusses seit einiger Zeit reibungslos. In der Regel vergehen zwischen Antrag und Erteilung weniger als 14 Tage. Die Ausrede mancher Betreiber, es liege am RP Darmstadt, zieht nicht. Viele dieser Betreiber haben ja noch nicht einmal einen Antrag beim RP Darmstadt gestellt. Nicht meckern, sondern handeln lautet unsere Devise.“

Werbung für das Meldeportal BAlarm

Dann der Appell des HMV-Vorstandes: „Benutzen Sie unser Tool BAlarm, um anonym Örtlichkeiten zu melden, die heute immer noch keine ordentliche OASIS-Abfrage durchführen. Unter Punkt 8. können Sie den OASIS-Verstoß beschreiben und melden und regelmäßig, nach einem gewissen Vorlauf, abfragen.“