OASIS: Keine neuen Anträge für Spielhallen in Hessen und Rheinland-Pfalz
Betreiber von Spielhallen in Hessen und Rheinland-Pfalz, die bereits mit dem Sperrsystem OASIS arbeiten, müssen ihre Hallen im Zuge der Einführung des bundesweiten, spielformübergreifenden Sperrsystems nicht erneut bei OASIS anmelden. Das teilen der Bundesverband Automatenunternehmer und der Fachverband Spielhallen übereinstimmend mit. Sie berufen sich auf eine Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt vom heutigen Tage.
wie uns soeben das Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt hat, müssen – entgegen unseres gestrigen Newsletters – Spielhallenbetreiber in Hessen und Rheinland-Pfalz, die bereits mit dem Sperrsystem OASIS HSpielhG und/oder Rheinland-Pfalz arbeiten, morgen (01.07.2021) KEINEN neuen Antrag auf Anschluss an OASIS GlüStV beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen.
Demnach werden die gesamten Sperrsysteme OASIS nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG) und und auch aus Rheinland-Pfalz in das Sperrsystem GlüStV 2021 überführt. Dies gelte nicht nur für die Datensätze der gesperrten Spielerinnen und Spieler, sondern auch für die Zugangsdaten der Spielhallenbetreiber.
Zuletzt hatte es zu diesem Thema Unsicherheiten gegeben, weil verbreitet die Meinung vertreten worden war, Spieler, die in Hessen oder Rheinland-Pfalz in Spielhallen gesperrt seien, müssten einen neuen Sperrantrag stellen, weil die Sperrdatei nach GlüStV 2021 wesentlich umfassender sei.
Das bedeutet, dass aus Rheinland-Pfalz und Hessen ausschließlich die Gastronomie, die bisher nicht an OASIS angeschlossen ist, morgen ab 10 Uhr Anträge auf Anschluss an das bundesweite und spielformübergreifende Sperrsystem stellen muss – so wie alle Spielhallenbetreiber und Gastronomieaufstellunternehmer bundesweit für jede Spielhalle und jeden Aufstellplatz.
Das Regierungspräsidium Darmstadt sagte zu, seine ihre Homepage umgehend mit diesem wichtigen und bisher fehlenden Hinweis zu aktualisieren.