16.02.2007

Pflichtangaben bei geschäftlichen E-Mails

Für geschäftliche E-Mails gelten seit dem 1. Januar 2007 dieselben Anforderungen wie für Firmenbriefbögen. Das heißt, auch beim elektronischen Datenverkehr müssen Informationen wie zum Beispiel Rechtsform und Sitz des Unternehmens, das zuständige Registergericht und die Registernummer sowie Vornamen und Namen aller Geschäftsführer deutlich lesbar auftauchen.

Diese Neuregelung trat weitgehend unbemerkt zu Jahresbeginn mit dem 'Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister' (EHUG) in Kraft: Artikel 12 Absatz 15 des EHUG erweitert die 'Allgemeinen Informationspflichten' aus Paragraf 6 Teledienstegesetz (TDG).

In diesem Zusammenhang warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vor einer „Abmahnwelle“. Gegen den Verstoß bei den Pflichtangaben kann wettbewerbsrechtlich vorgegangen werden und Zwangsgelder drohen.