Rheinland-Pfalz: Änderung des Landesglücksspielgesetzes
SPD, CDU und Grüne in Rheinland-Pfalz wollen in der kommenden Landtagssitzung am 22. Juli eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes verabschieden. In Spielhallen und Gaststätten sollen Geldspielgeräte demnach von 2 Uhr in der Nacht bis 8 Uhr am Morgen gesperrt werden. Erstmals wird es damit auch für Geräte in Kneipen eine verordnete Sperrzeit geben.
In seltener Einigkeit stellten die Fraktionschefs, Daniel Köbler (Grüne), Alexander Schweitzer (SPD) und Julia Klöckner (CDU), am 20. Juli ihren Änderungsantrag vor.
Vorher galten Sperrzeiten für Spielhallen von 0 bis 6 Uhr. Darüber hinaus wird Rheinland-Pfalz eine landesweite Sperrdatei einführen. Die Mindestsperrzeit beträgt dann ein Jahr.
„Neben zahlreichen weiteren Bestimmungen – etwa zum Abstand von Spielhallen zu Geldautomaten oder Jugendeinrichtungen – geht es unter anderem um die Verteilung der Einnahmen aus den staatlichen Lotterieeinnahmen. Zur besseren Planungssicherheit sollen die Sportbünde und die Lotto-Stiftung fixe Beträge erhalten“, heißt es in der Tageszeitung „Allgemeine Zeitung“.
Nach abgeschlossener Beratung im rheinland-pfälzischen Landtag versorgen wir Sie mit weiteren Details.