Rheinland-Pfalz ändert Landesglücksspielgesetz
Nach einer Expertenanhörung und mehreren Ausschusssitzungen hat der Landtag von Rheinland-Pfalz mit den Stimmen aller drei Fraktionen (SPD, Grüne, CDU) am 22. Juli die Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Sperrzeit für Spielhallen wird künftig um 2 Uhr beginnen und um 8 Uhr enden. Früher mussten die Spielhallen zwischen 0 und 6 Uhr geschlossen bleiben. Neu ist, dass während der Sperrzeiten (2 bis 8 Uhr) und der Feiertagsruhe die Geldspielgeräte in Gaststätten ebenfalls auszuschalten sind.
- Zukünftig wird eine zentralen, landesweiten Sperrdatei eingeführt. Dieses übergreifende Sperrsystem für Spielhallen wird zentral von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geführt. „Die Institute der Selbst- und Fremdsperren werden in diesem Zusammenhang eingeführt. Jedoch ist hier zu bemerken, dass prinzipiell im Rahmen der Selbstsperre die Möglichkeit besteht, eine zeitlich befristete Selbstsperre zu vereinbaren. Natürlich ist eine unbefristete Selbstsperre auch möglich. In diesem Fall kann, wie bei der Fremdsperre, frühestens nach einem Jahr, auf schriftlichen Antrag des Spielers, die Sperre aufgehoben werden“, heißt es in einem aktuellen BA direkt-Schreiben.
- In Paragraf 11 a wird angeordnet, dass eine Befreiung vom Verbot mehrerer in einem baulichen Verbund stehender Spielhallen dann zugelassen werden soll, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist und die Gesamtzahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit die Zahl 48 nicht überschreitet. Die Befreiung hat zeitlich befristet zu erfolgen, endet spätestens mit dem zeitlichen Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages und bedarf der Zustimmung der ADD. Eine Befreiung von den Vorgaben des Mindestabstandes soll zugelassen werden, wenn dies aus Gründen des Vertrauens- und Bestandsschutzes erforderlich ist.
- Die Zahl der Wettvermittlungsstellen in Rheinland-Pfalz soll von 240 auf 400 steigen. Der Glücksspielmarkt werde nicht kleiner, sondern durch die neuen Medien eher größer, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Licht in der „Allgemeinen Zeitung“.
"Vernünftiges Gesetz, mit dem man arbeiten kann"
„Ein vernünftiges Gesetz, mit dem man arbeiten kann“, sagt Wolfgang Götz, Vorsitzender des Automaten-Verband Rheinland-Pfalz.
Man habe realistische Änderungen und Verbesserungen eingebracht. „Die Vertreter aller politischen Parteien würdigten die konstruktive Zusammenarbeit mit der Suchtforschung und die Vorschläge der Automatenwirtschaft für einen besseren Jugend- und Spielerschutz“, sagt Götz in einem Mitteilungsblatt des Verbandes. Er macht aber auch deutlich: „Das Gesetz beinhaltet Änderungen, die für uns Unternehmer mit weiteren Kosten verbunden sind.“ Beispielsweise müsse das Personal auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.
Politiker äußern sich in Plenarsitzung
Die Politik äußerte sich positiv zu den Änderungen. “Im Sinne des Spielerschutzes haben wir heute einige wichtige Änderungen des Landesglücksspielgesetzes beschlossen“, sagt Michael Hüttner, zuständiger Abgeordneter der SPD-Landtagsfraktion, in einer Pressemitteilung.
Staatssekretär Günter Kern (SPD) hält die Änderungen für „ausgewogen“.
Alexander Licht (CDU) hätte gern die Zertifizierungen im Gesetz verankert.
Nicole Besic-Molzberger von Bündnis90/Die Grünen betonte in der Plenarsitzung: „Für die meisten ist Glücksspiel, sei es Knobeln, Skat oder Zocken am Geldspielgerät ein völlig harmloses Freizeitvergnügen. Ein geringer Prozentsatz hat aber leider ein riesiges Problem damit. Für diese Spieler sind diese Änderungen gedacht. Wichtig ist auch auf der anderen Seite, dass die Selbstbestimmung so wenig wie möglich beschnitten wird.“
Die ADD werde dem Automaten-Verband Rheinland-Pfalz laut Wolfgang Götz zeitnah die wichtigsten Neuerungen des gesamten Gesetzes übermitteln.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Landesgesetzblatt in Kraft, also frühestens in zwei Wochen, spätestens bis zum 22. August 2015.
Sondersitzung des Automaten-Verband Rheinland-Pfalz
Der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz gibt bekannt, dass am 7. September 2015 ab 13 Uhr eine Sondersitzung stattfinden wird. Voraussichtlicher Veranstaltungsort der Versammlung ist das NH-Hotel in Bingen. Laut Mitteilungsblatt des Verbandes werde es eine geschlossene Veranstaltung nur für Mitglieder sein, auf der das Landesglücksspielgesetz im Mittelpunkt stehe.
Der Landtag hat die Stellungnahmen der angehörten Fachleute zur Gesetzesänderung öffentlich zugänglich bereitgestellt. Die 101. Plenarsitzung vom 22. Juli zu den Änderungen des Landesglücksspielgesetzes kann hier noch einmal verfolgt werden (ab circa Stunde 4:14).