25.02.2014

Rheinland-Pfalz: Verband rät, die Wirte zu informieren

Der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz erinnert an ein Merkblatt der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die in einem Merkblatt darauf hinweist, dass nicht nur der Aufsteller, sondern auch der Gastwirt im Grunde genommen wie der Aufsteller der Öffentlichkeit gegenüber für den Betrieb der Geldspielgeräte verantwortlich ist und dementsprechend geschult werden muss, sofern in den betreffenden Gaststätten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden.

Für die Zukunft bedeute dies, so der Verband, dass „der Wirt und seine Vertreter nicht nur wie bisher über den Vollzugsdienst erfährt was er tun und lassen darf, sondern er muss entsprechend zu seinem Vertragspartner, dem Aufsteller, wissen was er tun und lassen darf“.

Der rheinland-pfälzische Landesverband rät den Automatenunternehmern, sich von jedem Gastwirt schriftlich den Erhalt des Merkblatts bestätigen zu lassen.

„Das Verbot des Spieles von Minderjährigen ist für den Gastwirt im Grunde genommen bereits eine Selbstverständlichkeit. Ebenso das Gebot, dass der Wirt und sein Personal alles zu unterlassen haben, was seine Gäste zum Spiel am Geldspielgerät anreizen könnte, das heißt der Wirt und sein Personal dürfen persönlich nicht spielen“, lässt der Verband verlauten. Gleichzeitig müsse sich der Wirt darüber im Klaren sein, dass außer den laut vorliegender Geeignetheitsbestätigung zugelassener Geldspielgeräten keine weiteren Glücksspiele betrieben oder vermittelt werden dürfen.

Inhalt des Merkblatts besprechen

Darüber hinaus empfiehlt der Verband das Merkblatt Gaststätten nicht nur den Gastwirten auszuhändigen, sondern auch deren Inhalt zu besprechen, damit keine Missverständnisse beim Betrieb der Geldspielgeräte zwischen dem Gastwirt und den Gästen aufkommen können.

In Zweifelsfällen sollen sich Verbandsmitglieder mit der Geschäftsstelle des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz beziehungsweise dem Verbandsjustiziar in Verbindung setzen.

Unter dieser Nachricht steht das "Merkblatt Gaststätten" zum Herunterladen zur Verfügung.