Sachkundenachweis im luftleeren Raum
Seit dem 1. September 2013 ist laut Gewerbeordnung vorgesehen, dass Automatenkaufleute und "andere mit der Aufstellung befasste Personen" den Nachweis ihrer Sachkunde in den damit zusammenhängenden Rechtsfragen erbringen müssen. Dafür soll es eine Präsenzschulung bei den Industrie- und Handelskammern geben. Federführend ist die IHK Hannover.
Deren Mitarbeiter Guido Langemann berichtete Bei der Versammlung des Automaten-Verbandes Niedersachsen (AVN) über den aktuellen Sachstand. Dabei kam Überraschendes zutage: "Wir bieten noch keine Schulungen an, weil wir nicht wissen, wen wir schulen sollen, und weil die Spielverordnung als Schulungsgrundlage seit geraumer Zeit in der Änderung ist und es wohl auch noch eine geraume Zeit bleibt“, sagte Langemann.
Die einzigen verbindlichen Ansagen aus dem Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht sind nach Angaben Langemanns bisher die, dass der Teilnehmerkreis klein gehalten werden soll, dass es sich um eine sechsstündige Präsenzschulung mit Anwesenheitspflicht handeln soll, und dass die Inhalte bundesweit einheitlich sein sollen. Dagegen hätten die IHKen noch keine abschließende Aussage darüber erhalten, ob auch Automatenunternehmer geschult werden müssten, die bereits seit vielen Jahren eine Aufstellerlaubnis nach Paragraf 33c Gewerbeordnung haben, oder nur diejenigen, die nach dem 1. September eine Erlaubnis beantragen.
Auf die Frage des AVN-Vorsitzenden Uwe Lücker, ob er an einer Schulung teilnehmen müsse, obwohl er bereits seit Jahrzehnten Automaten aufstelle, antwortete Langemann: "Möglicherweise ja."