30.08.2012

Sozialkonzept der Automatenwirtschaft in Arbeit

Rückblick auf die Präventions-Workshops auf der IMA 2012. Von links: Katrin Koch, Rolf Göpel und Dr. Ulrike Albrecht, beide von der Caritas Berlin, und AWI-Geschäftsführer Dirk Lamprecht.

Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft haben den von der AWI organisatorisch betreuten Arbeitskreis „Prävention“ gebeten, in einem Sonderausschuss „Sozialkonzept“ das Muster eines betrieblichen Sozialkonzepts zu erarbeiten.

Der Ausschuss, in dem nicht nur Verbandsvertreter und Automatenunternehmer, sondern auch externe Experten vertreten sind, erstellt zurzeit in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart ein betriebliches Sozialkonzept, welches den Anforderungen der Bundesländer und ihren Gesetzen Rechnung tragen wird. Zusätzlich werden die Ergebnisse durch einen wissenschaftlichen Beirat, in dem unter anderem Professor Dr. Joachim Knoll, Professor Dr. Häfeli und Pieter Remmers mitarbeiten, begleitet und gemäß den Forderungen des Gesetzgebers evaluiert.

Stichtag: 31. Dezember 2012

Damit trägt die Deutsche Automatenwirtschaft der Forderung, dass Sozialkonzepte den wissenschaftlichen Erkenntnissen gemäß fortlaufend zu überprüfen und entsprechend auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren sind, Rechnung. Zeitlich sehen die meisten Bundesländer zur Einführung eines Sozialkonzeptes entsprechende Übergangsfristen vor, in der Regel ist dies der 31. Dezember 2012.

In einigen Bundesländern werden schon jetzt Sozialkonzepte gefordert. Hier haben die jeweiligen BA-Mitgliedsverbände ihren Mitgliedsunternehmen Muster an die Hand gegeben, die mit dem deutlichen Hinweis versehen sind, dass eine Fortschreibung und Überprüfung laufend erfolgt und eine wissenschaftliche Begleitung dieser ersten Konzepte aufgrund der knappen zeitlichen Vorgaben noch nicht stattfinden konnte.

In anderen Bundesländern fehlen noch geeignete Ausführungsvorschriften beziehungsweise Vorgaben, welche Anforderungen in den jeweiligen Sozialkonzepten eines Bundeslandes berücksichtigt werden müssen.

Muster liegt im IV. Quartal vor

„Wir beabsichtigen daher, Ihnen im Laufe des vierten Quartals ein entsprechendes Muster eines betrieblichen Sozialkonzepts zur Verfügung stellen zu können, das Sie für Ihre Spielstätten und Gaststätten-Aufstellplätze entsprechend individuell anpassen müssen. Trotz einer einheitlichen Mustervorlage ist jeder Betrieb verpflichtet, diese Vorlage individuell auf die Erfordernisse seiner Betriebsabläufe anzupassen“, betonen BA und Forum in einer Erklärung.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in einzelnen Bundesländern der Verordnungsgeber eine Genehmigung entsprechender Sozialkonzepte vorbehält. Zudem ist davon auszugehen, dass in den folgenden Monaten weitere Vorgaben des Verordnungsgebers folgen werden.

Es liegt auf der Hand, dass nicht binnen eines Vierteljahres mehrere tausend Mitarbeiter an den geforderten Präventionsschulungen trotz verschiedener Anbieter teilnehmen können.

Mitglieder erhalten das Konzept gratis

Mitglieder der Verbände können auch an entsprechenden Schulungsmaßnahmen, die die AWI gemeinsam mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. durchführt, teilhaben. „Zurzeit existieren jedoch Wartelisten, da die Nachfrage das Angebot schon jetzt übersteigt. Die AWI ist jedoch gemeinsam mit dem Caritasverband bemüht, durch zusätzliche Angebote Abhilfe zu schaffen“, ermutigen die Verbände die Automatenunternehmer.

In Abstimmung mit der AWI wird beabsichtigt, Verbandsmitgliedern  das Sozialkonzept  unentgeltlich zu überlassen! Nicht-Mitgliedern wird es gegen eine angemessene Schutzgebühr zur Verfügung gestellt werden.