Unterrichtsnachweis für niedersächsische Spielstättenbetreiber nach § 33c GewO
Laut IHK Hannover benötigen „Aufsteller von Spielgeräten“ seit dem 1. September 2013 eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß Paragraf 33c Gewerbeordnung (GewO).
Bei neuen Anträgen ist der Nachweis einer IHK-Unterrichtung erforderlich. Die IHK Hannover bietet diese Unterrichtung an mehreren Terminen im Jahr 2014 an. „Für die Aufsteller von Spielgeräten, die bereits vor dem 1. September eine Erlaubnis erhalten haben, besteht Bestandsschutz“, lässt die IHK Hannover verlauten.
Die geplanten Termine der IHK Hannover:
- 4. Februar 2014
- 20. Mai 2014
- 26. August 2014
- 4. November 2014
Die Unterrichtungen werden voraussichtlich von 13 bis 18 Uhr stattfinden und der IHK Hannover zufolge nach derzeitigem Stand 150 Euro kosten. Weitere Informationen zum IHK-Unterrichtungsnachweis finden Sie auf der Webseite der IHK Hannover.
„Der DIHK setzt sich auch auf Bundesebene dafür ein, dass die Erlaubnis grundsätzlich mit einer Auflage, die Unterrichtung nachzuholen, erteilt wird. Näheres soll sich auf der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht unter Federführung des BMWi im November ergeben“, gibt das Forum für Automatenunternehmer in Europa bekannt.