02.03.2007

Urteil in München: BIS konform mit neuer Spielverordnung

Das BIS, hier in einer Spielstätte in Hannover im Einsatz.

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat geurteilt, dass die mit dem BIS-System gewährte Bonusregelung mit den Inhalten der neuen Spielverordnung konform geht.

„Neben der positiven Bescheinigung durch die IHK Nord West-falen und der Begutachtung durch die TÜV Süd Service GmbH ist es uns somit gelungen, eine wichtige gerichtliche Instanz durch sachlich fundierte Informationen von der Rechtmäßigkeit unserer Rabattregelung zu überzeugen“, betont Gerrit Eilert vom Automaten-Großhandel Eilert.

Das Bonus- und Informationssystem für Spielstätten (BIS) ermöglicht seinen Nutzern die Erfassung von Daten über Spiele, Spielgäste und Personal. Ausführliche Infos und das Urteil im Wortlaut unter www.automaten-grosshandel.de.