23.07.2020

VBG kann Auswirkungen der Pandemie auf die Beiträge 2020 noch nicht abschätzen

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) kann die Beitragsentwicklung in diesem Corona-Jahr noch nicht absehen und bittet die Automatenunternehmen bundesweit um Mitarbeit. Ein entsprechendes Schreiben erreichte jetzt den Automaten-Verband Rheinland-Pfalz.

„Ihre Mitglieder unternehmen zurzeit große Anstrengungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu bewältigen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen ihre Wirtschaftsplanungen für das kommende Jahr durchführen. Der Beitrag zur VBG ist ein dabei zu berücksichtigender Faktor. Wie im Vorjahr wollen wir die Unternehmen über die voraussichtliche Entwicklung der Beiträge 2020 informieren, damit Rückstellungen gebildet werden können. Zurzeit können wir die Auswirkungen, die die Pandemie auf den Berufsgenossenschaftsbeitrag für 2020 haben wird, noch schwer einschätzen. Aber es wäre im Interesse aller Seiten, hier schon in diesem Sommer etwas mehr Klarheit zu gewinnen“, beginnt das VBG-Schreiben, unterzeichnet von Angelika Hölscher, Vorsitzende der Geschäftsführung, und Professor Bernd Petri, Mitglied der Geschäftsleitung.

Aufwendungen reduzieren sich nicht im gleichen Maße wie Bruttoarbeitsentgelte

Weiter heißt es: „Wir gehen davon aus, dass sich die beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte verringern werden, weil in nahezu allen Branchen vorübergehende Schließungen der Unternehmen und Auftragseinbrüche zu Arbeitsstundenreduzierungen und Kurzarbeit geführt haben. Die Aufwendungen der VBG werden sich voraussichtlich nicht im gleichen Maße reduzieren wie die beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte. Denn ein wesentlicher Teil der jährlichen Entschädigungsleistungen, zum Beispiel Rentenzahlungen an Verletzte und Hinterbliebene, entfällt auf Leistungsfälle aus den Vorjahren. Eine Verringerung der Unfallzahlen in 2020 wird deshalb nicht zwangsläufig zu einer deutlichen Reduzierung der Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen und Renten führen.“

Gleichzeitig habe die VBG „die Dienstleistungen unserer Prävention für die Unternehmen auf die mit der Coronavirus-Pandemie zusammenhängenden Maßnahmen ausgeweitet“. Die Höhe des Beitragsfußes als ein Faktor der Beitragsberechnung hänge maßgeblich von der Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte ab.

VBG fragt: Welche wirtschaftlichen Erwartungen haben Sie für das Jahr 2021?

Dann der Appell an die Automatenunternehmer: „Um diese besser einschätzen zu können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Können Sie uns Ihre Einschätzung mitteilen, um wieviel Prozent die beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der von Ihnen vertretenen Branche in 2020 im Vergleich zu 2019 absinken oder auch ansteigen könnten, hilfsweise hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten in Ihrer Branche? Und welche wirtschaftlichen Erwartungen haben Sie für das Jahr 2021, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen?“

Zur elektronischen Entgeltmeldung 2020 erlaubt sich die VBG den Hinweis, dass die Beurteilung der Nachweispflicht der nun häufiger vorkommenden Entgeltarten wie Kurzarbeitergeld, Corona-Prämien, Freistellungen, et cetera online unter www.vbg.de/entgelt nachzulesen sind.

Rückmeldungen zu den gestellten Fragen werden an die E-Mail-Adresse hvbgtgefahrtarifspam prevention@vbg.de erbeten. Abschließend wird versprochen: „Sobald wir die Entwicklung der Beiträge 2020 genauer prognostizieren können, werden wir Sie umgehend informieren.“