Verbände fordern gleichen Ansatz wie bei Sportwetten
Im Rahmen der Verbändeanhörungen in den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beziehen die jeweils zuständigen BA-Landesverbände, der Bundesverband und der Fachverband Spielhallen gemeinsam Stellung zu den jeweiligen Gesetzentwürfen zur Ratifizierung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages.
Die Verbände begrüßen, dass mit der Ratifizierung der rechtliche Stillstand des Vollzugs mit Hinblick auf Sportwettkonzessionen beendet werden und die Sportwette damit aus der rechtlichen Grauzone geleitet werden soll.
Zugleich betonen sie, dass die Ratifizierung des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrags nur der erste Schritt zu einer Neuregulierung des Marktes sein könne. Im Zuge der Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 sei die konsequente Stärkung des legalen Spiels unabdingbar. Illegale Spielangebote, an denen der Staat durch fehlende Steuereinnahmen nicht einmal wirtschaftlich partizipiere, die keine Arbeitsplätze in den Regionen böten und bei denen allem voran Jugend- und Spielerschutz nicht gewährleistet würden, müssten vom Markt verdrängt werden.
Die Aufgabe der Mengenbegrenzung bei den Sportwettkonzessionen verdeutliche, dass die Menge des Angebotes oder der Anbieter nicht maßgeblich für das Erreichen der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sei. Deshalb müsse auch für den Bereich des gewerblichen Automatenspiels die Aufgabe einer Begrenzung der Anzahl von Spielhallen konsequent umgesetzt werden.
Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA), der Automatenverband Niedersachsen (AVN), der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (AV) und der Fachverband Spielhallen (FSH) sprechen sich deshalb dafür aus, den für Sportwetten aufgegriffenen Regulierungsansatz auch im Bereich des gewerblichen Automatenspiels anzuwenden. Die Qualität des Angebotes sei entscheidend für die Prävention von Glücksspiel- und Wettsucht. Nur ein für den Spieler attraktives legales Angebot verhindere die Abwanderung in Grau- und Schwarzmärkte.
Thomas Breitkopf, Präsident des BA und gleichzeitig 1. Vorsitzender des AV: “Die Zukunft des legalen Spiels liegt im Ansatz qualitativer Regulierungsmaßstäbe. Nur ein vernünftiger rechtlicher Rahmen kann Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz in Einklang bringen.“