09.10.2013

Vorlageverfahren des FG Hamburg: EuGH legt Termin fest

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mitgeteilt, dass er über das Vorlageverfahren des Finanzgerichts (FG) Hamburg am 24. Oktober 2013 um 9.30 Uhr entscheiden wird.

Seit über einem Jahr warten die Hamburger Automatenunternehmer auf die Antworten des EuGH zu den vom FG Hamburg aufgeworfenen Fragen. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit von Steuern, insbesondere die Vergnügungssteuern auf Geldspielgeräte.