27.08.2020

Corona-Überbrückungshilfen und Dauer des Kurzarbeitergeldes sollen verlängert werden

Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition hat die Weichen für weitere Corona-Hilfen gestellt.

Der jüngst zusammengetretene Koalitionsausschuss hat die Verlängerung der Corona-Hilfen für Unternehmen beschlossen. Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) fokussiert auf die Weichenstellungen, die für die Automatenunternehmer von besonderem Interesse sind:

1. Die bisher bis August 2020 befristeten Corona-Überbrückungshilfen werden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

2. Um eine Pleitewelle während der Corona-Krise zu verhindern, wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

3. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erweitert. Die erweiterte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

4. Dabei sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit die Erstattung auf bis zu 100 Prozent zu erhöhen, sofern während der Kurzarbeit eine Qualifizierung der Mitarbeiter erfolgte.

5. Zudem stehen gesetzlich versicherten in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.

6. Wer Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage freigestellt werden. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2020.

Der BA in seinem Rundschreiben: „Bevor die durch den Koalitionsausschuss beschlossenen Verlängerungen der Hilfsprogramme in Kraft treten können, steht die Zustimmung durch den Bundestag und Bundesrat aus. Möglich ist, dass einzelne Maßnahmen in den Beratungen noch geändert, beziehungsweise weiter ausdifferenziert werden. Wir werden Sie zu allen aktuellen Entwicklungen ausführlich informieren.“