Föderalismusreform beschlossen
Am heutigen 7. Juli 2006 stimmte jetzt auch der Bundesrat mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit der Föderalismusreform zu. Der Deutsche Bundestag hatte sich ebenfalls mit 2/3-Mehrheit, bereits am 30. Juni 2006 für die umfangreichen Änderungen des Grundgesetzes ausgesprochen.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist somit abgeschlossen und die Gesetzesänderungen werden nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Föderalismusreform zielt insbesondere auf den Hochschul- und Bildungssektor sowie auf den öffentlichen Dienst. Das Recht der Wirtschaft ist nur ein sehr kleiner Teil der Reform.
Für die Unterhaltungsautomatenbranche ist die beschlossene Föderalismusreform von Wichtigkeit, weil sie eine Verlagerung des „Rechts der Spielhallen“ vom Bund auf die Länder beinhaltet.
„Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die Länder von ihrer neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen“, kommentieren die AMA-Verbände.