16.04.2004

Freiburger Fungame-Urteil ist unwirksam

Das in der Branche zu einiger Berühmtheit gelangte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg hinsichtlich des Gebrauchs und der Handelbarkeit von Weiterspielmarken existiert nicht mehr. Nach Rücknahme der Klage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Verfahren eingestellt und das Urteil für unwirksam erklärt.

Das bedeutet, dass andere Gerichte sich nicht mehr auf die Freiburger Richter berufen und deren negative Feststellungen ungeprüft übernehmen beziehungsweise abschreiben dürfen.

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) verweist in diesem Zusammenhang auf Informationen der zentralen Rechtsabteilung der Gauselmann AG, nach denen alle derzeit bekannten negativen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Betriebs von Fungames mit Hinterlegungsspeicher und Weiterspielmarken auf diesem, jetzt mit einem Federstrich weggewischten Urteil beruhten. Außerdem seien alle diese negativen Entscheidungen nicht durch Urteile, sondern durch Beschlüsse in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffen worden. Die Urteile in den jeweiligen Hauptsacheverfahren bleiben weiterhin abzuwarten.