Hamburg kündigt Vollzug des Spielhallengesetzes an
Die Stadt Hamburg hat angekündigt, das Hamburger Spielhallengesetz auf der Basis getroffener Auswahlentscheidungen jetzt vollziehen zu wollen. Mit den bisherigen Duldungen sei es damit vorbei, meldet der Hamburger Automaten Verband (HAV).
Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hatten die Bezirksämter in einem ersten Schritt für Verbundspielhallen in Alleinlage Schließungsverfügungen erlassen. Im Herbst folgten schriftliche Anhörungen zur beabsichtigten Schließung von Verbundspielhallen in Konkurrenzlage. Diese sollen jetzt Schließungsverfügungen erhalten. Zugleich bekamen Einzelspielhallen in Konkurrenzlage Anhörungsschreiben, um diese in einem dritten Schritt mit Schließungsverfügungen zu überziehen.
Nach Einschätzung von Vorstand und Justiziar des HAV werden die Behörden jetzt tätig, weil das Hamburgische OVG im letzten Quartal 2020 mehrere Entscheidungen gefällt hat, die das Spielhallengesetz und die Entscheidungen der Stadt als rechtmäßig erachten. Die Verfahren waren fast zwei Jahre ausgesetzt, weil die Kläger auch Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Diese Beschwerden wurden jedoch letztlich vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Nach den Zurückweisungen in Karlsruhe und den OVG-Urteilen hat die Stadt jetzt freie Hand.
Der HAV ruft seine Mitglieder nunmehr dazu auf, noch einmal genau zu prüfen, ob die genehmigte Spielhalle auch wirklich „die Älteste“ im Sinne des Hamburger Spielhallengesetzes war oder ob sich die Behörden eventuell vertan haben. Zudem sollten sich Betreiber, die am Angebot einer Gewährung von Abwicklungsfristen gegen einvernehmliche Streitbeilegung interessiert sind, sich an das Rechtsamt des Bezirks Hamburg Mitte (Tel: 040 42854-3324) wenden.