08.08.2012

HAV warnt vor Konsequenzen des Staatsvertrages

Die HAV-Führungsspitze: Sabine Glawe, flankiert von Lüder Gause und Gundolf Aubke.

„Wir raten unseren Mitgliedern dringend, sich unverzüglich mit den Anbietern der Sportwettenterminals in Verbindung zu setzen. Möglicherweise dürfte die Geschäftsgrundlage für die vertraglichen Beziehungen durch den Beitritt Hamburgs zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag weggefallen sein“, erklärt Vorsitzende Sabine Glawe in einem aktuellen Rundschreiben des Hamburger Automaten Verbandes (HAV).

Das Verbot des Anbietens von Sportwetten sei eine der unmittelbaren Auswirkungen des Beitritts der Freien und Hansestadt Hamburg zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die darin festgelegten Regelungen gelten seit 1. Juli 2012. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag sieht unter anderem auch die Verpflichtung der Automatenunternehmer vor, Mitarbeiter in Bezug auf das Erkennen pathologischen Fehlspielens zu schulen. Der HAV biete hier in Zusammenarbeit mit der AWI und der Caritas Seminare an, neue Termine werden in Kürze bekannt gegeben.

Weiter heißt es in dem Rundschreiben: „Die Beratungen über das Landesspielhallengesetz sind noch nicht abgeschlossen. Aufgrund unserer Interventionen hatte die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft davon abgesehen, das Gesetz noch zügig vor der Sommerpause zu verabschieden. Offensichtlich wird über eine Veränderung des vorliegenden Entwurfes nachgedacht. Der Hamburger Automaten Verband ist mit den Entscheidungsträgern in der Diskussion.“

Und zum Nichtraucherschutzgesetz vermeldet der Verband: „Ab 1. September 2012 gilt das Passivraucherschutzgesetz auch für Spielstätten. Das Rauchen in Spielstätten wird daher ab September 2012 verboten. Es wird derzeit geprüft, ob ein gerichtliches Vorgehen gegen dieses Verbot Erfolg versprechend ist.“