15.09.2014

Merlato als Schulungsträger in Nordrhein-Westfalen zugelassen

Seit dem 1. September 2014 ist die Merlato GmbH offiziell durch das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Schulungsträger zugelassen.

Gemäß Paragraf 16 Abs. 2 Nr. 2d des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW darf die Merlato GmbH nun auch in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannte Präventionsschulungen durchführen.

Das Unternehmen gibt bekannt, dass ab sofort zwei unterschiedliche Schulungsmodule gebucht werden können. Bei Modul A liege der Fokus der Schulung laut Unternehmensangaben auf der Vermittlung konkreter praxisrelevanter Inhalte zum Problemfeld Glücksspielsucht. Modul B hingegen konzentriere sich auf die Darstellung der rechtlichen Regelungen und Fragen der Implementierung von Sozialkonzepten im Unternehmen.

Weitere Informationen gibt es bei Merlato.