22.08.2013

Namensänderung von Spielhallen: Uneinheitliches Vorgehen in NRW

Nordrhein-Westfälische Spielstätten müssen laut Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag "Spielhalle" heißen. Kommunen gehen aktuell gegen Verstöße vor.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehen bei Verstößen gegen die vorgeschriebenen Namensänderungen von Spielstätten mit unterschiedlicher Härte vor.

Castrop-Rauxel beispielsweise setzt auf ein schnelles Durchgreifen. „Schon im Laufe dieser Woche werden von uns erste Bußgeldverfahren angestrebt“, sagt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann in derwesten.de.

„In den letzten Tagen haben städtische Mitarbeiter die Hallen überprüft und Fotos gemacht. Die meisten der Spielhallen haben sich an die Aufforderungen gehalten, einige aber nicht, da steht noch 'Casino' dran“, zitiert das Zeitungsportal die Stadtsprecherin.

Andere Kommunen wollen erst nach den Sommerferien tätig werden. Daniel Rustemeyer, Sprecher der Stadt Marl, sagt auf ruhrnachrichten.de: „Wir kassieren nicht sofort Bußgelder.“ Laut Rustemeyer wurden die Spielstättenbetreiber angeschrieben und um Rücksprache wegen der neuen Namensgebung gebeten. Wird diese als „gesetzeskonform“ erachtet, haben die Unternehmer in Marl drei Monate Zeit ihre Fassadenwerbung abzuändern. „Das geht ja nicht in drei Tagen“, so der Stadtsprecher.

Wichtig: Kontaktaufnahme zu Behörden

Spielstättenbetreiber, die sich allerdings gar nicht auf das städtische Schreiben melden, müssen Rustemeyer zufolge mit Bußgeldern rechnen.

Nach dem seit dem 1. Dezember 2012 gültigen Ausführungsgesetz zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist nur noch der Begriff „Spielhalle“ als Bezeichnung für Spielstätten in Nordrhein-Westfalen zulässig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aber in einem Eilurteil (VG Düsseldorf, Az.: 3 L 841/13) vom 6. Juni 2013 entschieden, dass Spielstätten neben „Spielhalle“ zusätzlich auch weiterhin ihren Firmennamen als Namensbestandteil nutzen dürfen.