29.07.2026

RP Darmstadt zieht Bilanz zu Wettvermittlungsstellen

Der Hauptsitz vom RP Darmstadt im Kollegiengebäude am Luisenplatz 2.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist landesweit für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betreiben von Wettvermittlungsstellen zuständig und überprüft bei Erstkontrollen, dass die glücksspielrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Glücksspiel-Dezernat des RP Darmstadt hat jetzt aktuelle Zahlen veröffentlicht.

371 Erstkontrollen in Wettvermittlungsstellen

In den vergangenen drei Jahren habe das RP insgesamt 371 Erstkontrollen in Wettvermittlungsstellen durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die im Erlaubnisbescheid festgelegten Nebenbestimmungen und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Spieler- und Jugendschutz. Kontrolliert werden unter anderem die Durchführung von Alters- und Identitätskontrollen, die Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, das Verbot des Alkoholausschanks sowie die räumliche Trennung von Gaststätten.

Kenntlichmachung, Kopien der Erlaubnisbescheide und Abtrennung

Zu den häufigsten Beanstandungen zählten die fehlende äußerliche Kenntlichmachung, fehlende Kopien der Erlaubnisbescheide und unzureichende räumliche Trennung von Gaststätten. Je nach Schwere der festgestellten Mängel können ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erfolgen. Bislang hat das RP 28 Abmahnungen ausgesprochen und drei Erlaubnisse widerrufen.

„Mit dem Erlaubnisverfahren und den Erstkontrollen sorgen wir dafür, dass Sportwetten in Hessen unter klaren gesetzlichen Vorgaben angeboten werden. Unsere Kontrollen tragen dazu bei, den Jugend- und Spielerschutz konsequent durchzusetzen“, so Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt.

352 Wettvermittlungsstellen mit gültiger Erlaubnis

Auch künftig werde das RP Darmstadt die Erstkontrollen „konsequent fortführen“. Aktuell stehen laut RP noch 66 Erstkontrollen aus. „Davon können derzeit 39 kontrolliert werden, denn eine Erstkontrolle ist erst möglich, wenn die Erlaubnis seit mindestens drei Monaten wirksam ist und/oder eine Öffnungsanzeige der Veranstalter vorliegt. Ziel ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb der Wettvermittlungsstellen sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen“, so das RP abschließend.

Derzeit verfügen 352 Wettvermittlungsstellen laut RP über eine gültige Erlaubnis. Bislang wurden 808 Anträge auf eine Betriebserlaubnis gestellt. Die höhere Zahl der Anträge erklärt sich unter anderem dadurch, dass bei einem Veranstalterwechsel ein neues Erlaubnisverfahren erforderlich wird. Weitere Gründe für die Differenz sind abgelehnte oder zurückgenommene Anträge sowie widerrufene Erlaubnisse. Die Erlaubnisse werden jeweils für fünf Jahre erteilt. Im Jahr 2026 laufen 13 Erlaubnisse aus. Für elf dieser Wettvermittlungsstellen liegen Anträge auf Verlängerung vor.