04.08.2006

Sportwettvermittlern drohen Zwangsgelder

Im Rhein-Main-Gebiet wollen die Ordnungsämter dieser Tage Untersagungsverfügungen gegen Anbieter und Vermittler von Sportwetten verschicken. Grundlage ist ein nicht mehr anfechtbarer Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel.

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat der VGH den Eilantrag eines Wiesbadener Wettbüros gegen eine Schließungsverfügung zurückgewiesen. Die Ordnungsämter in Wiesbaden und Frankfurt wollen Anbieter und Vermittler von Sportwetten jetzt auffordern, derartige Aktivitäten vollständig zu unterlassen. Andere Kommunen werden vermutlich folgen.

Reine Wettbüros will die Landeshauptstadt Wiesbaden dem Bericht zufolge versiegeln, falls die Betreiber der Aufforderung nicht nachkommen. Bei weiter bestehender Sportwettvermittlung in Spiel- oder Gaststätten will die Stadt Zwangsgelder verhängen, weil die Stilllegung des ganzen Geschäftes nicht möglich ist.