30.11.2012

VG Frankfurt setzt Vergnügungssteuerprozess aus

Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat ein Verfahren, das Rechtsanwältin Christel Sondermann aus der Kanzlei Riemer gegen die Stadt Frankfurt am Main führt, vorerst ausgesetzt. In dem Prozess geht es um die Vergnügungssteuer – in Hessen Spielapparatesteuer genannt – der Mainmetropole.

Das Gericht beruft sich auf das Vorlageverfahren des Finanzgerichts Hamburg beim Europäischen Gerichtshof. Darin geht es unter anderem um die Frage, ob die Vergnügungssteuer eine der Umsatzsteuer gleichartige Steuer sei und deshalb nicht zusätzlich, sondern nur alternativ erhoben werden dürfe.

Das Verfahren in Frankfurt sei auszusetzen, so das Verwaltungsgericht, weil die Entscheidung der Europarichter ihm „vorgreiflich“ sei. Mit anderen Worten: Die Entscheidung des Frankfurter Gerichts hängt vom Luxemburger Urteil ab.

„Aufgrund einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände in Hessen weigern sich leider viele Kommunen, die Verfahren ruhen zu lassen“, erklärt der Vorsitzende des Hessischen Münzautomaten-Verbandes, Michael Wollenhaupt und empfiehlt den Mitgliedern: „Sofern Sie Schreiben erhalten sollten, die Sie zur Rücknahme der Widersprüche veranlassen sollen, verweisen Sie bitte auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main und bitten Sie noch einmal darum, das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen.“