Vergnügungssteuer rechtswidrig?

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am Mittwoch, dem 21. Januar in einer mündlichen Verhandlung die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kiel für nichtig erklärt. Der Senat bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts und zweifelt sogar die Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuer an sich an. Eine schriftliche Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet.